Protokollpool für Examen und Schwerpunkt
Seit Juni 2014 haben wir auch einen Pool mit Protokollen aus mündlichen Prüfungen. Wir sammeln derzeit Protokolle aus Schwerpunkt- und Examensprüfungen. Es ist eine Unsitte, dass kommerzielle Repetitorien und Rechtsanwälte horrende Gebühren für die Ausgabe der Prüfungsprotokolle verlangen, den Prüflingen knebelnde Vertragsklauseln aufbürden und so gezielt mit der Angst der Kandidat*innen Geld verdienen. Das soll geändert werden und darum sind wir auf eure Mithilfe angewiesen. Auf Grund dieser starken Konkurrenz durch kommerzielle Anbieter sind unsere Regeln aber auch strikter als beim Klausurenpool.
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Examensprotokolle
sammeln wir nun gemeinsam mit Göttingen und Osnabrück. Du findest diese hier.
Schwerpunktprotokolle
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Regeln
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Protokolle gibt es nur gegen Vorzeigen der schriftlichen Ladung zur Schwerpunktprüfung!
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Jede*r bekommt alle Protokolle, die wir von der*dem Prüfer*in haben
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Protokolle geben wir nur gegen einen Pfand von 20 € heraus. Den Pfand gibt es zurück, wenn innerhalb von 3 Monaten ein geeignetes Protokoll der eigenen Prüfung eingereicht wird.
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Wer mehr Protokolle möchte, als von einer*einem Prüfer*in, der muss auch dementsprechend viele Protokolle für uns anfertigen.
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Momentan bieten wir 10 € Aufwandsentschädigung für die ersten 25 Schwerpunkt- und die ersten 25 Examensprotokollant*innen, um unseren Pool mit geeigneten Protokollen aufzubauen. Allerdings nur von Prüfungen, von denen wir noch kein Protokoll haben! Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Anfertigen von eigenen Protokollen
Der wichtigste Teil des Protokolls, ist der Inhalt des Prüfungsgesprächs. Es kann insbesondere um folgende Aspekte gehen:
Welche Fragen stellte der Prüfer? Was gab es für rechtliche Probleme? Wurde auf aktuelle Fälle eingegangen? Wenn ja, auf welche? Auch die Antworten der Prüflinge und die Reaktion können eine Rolle spielen.
Ein brauchbares Protokoll ist mindestens eine Computer-Seite lang, eher 2-3. Nachfolgende Kommiliton*innen sollen es möglichst leicht haben, das Prüfungsgespräch nachzuvollziehen. Macht bitte das Gedächtnisprotokoll unmittelbar nach der Prüfung. Klar habt ihr da keine Lust drauf, aber je mehr Zeit ins Land geht, desto schlechter wird das Protokoll. Darum schreibt dies bitte 1 bis maximal 7 Tage nach der Prüfung!
Wir haben eine Vorlage erstellt, die einige Aspekte der Protokollführung vereinheitlichen soll. Am wichtigsten ist aber nach wie vor der Inhalt des Prüfungsgesprächs.
Die Vorlage kann mit Adobe Reader bearbeitet werden. Ihr könnt uns per Mail gerne den ausgefüllten Bogen und das Protokoll über den Inhalt eures Prüfungsgesprächs zukommen lassen. Wenn ihr die oben angesprochene Aufwandsentschädigung haben wollt, dann müsstet ihr aber in den Fachschaftsraum kommen