Protokollpool für Examen und Schwerpunkt
Wir verfügen über einen Pool mit Protokollen aus mündlichen Examens- und Schwerpunktprüfungen. Die Regeln hier sind strenger als beim Klausurenpool und das hat einen Grund:
es ist eine Unsitte, dass kommerzielle Repetitorien und Rechtsanwälte horrende Gebühren für die Ausgabe der Prüfungsprotokolle verlangen, den Prüflingen knebelnde Vertragsklauseln aufbürden und so gezielt mit der Angst der Kandidat*innen Geld verdienen. Das soll geändert werden und darum sind wir auf eure Mithilfe angewiesen.
Wir freuen uns auch jederzeit über freiwillig angefertigte Protokolle, um unseren Pool stetig zu erweitern und aktuell zu halten.
Examensprotokolle
Die Protokolle der mündlichen Examensprüfungen sammeln wir gemeinsam mit den Fachschaftsräten Göttingen und Osnabrück. Du findest sie hier.
Gegen einen Pfand von 20 € erhältst Du ein Protokoll der*s Prüfer*in. Den Pfand gibt es zurück, wenn wir ein geeignetes Protokoll der eigenen Prüfung eingereicht bekommen. Je Protokoll eines*r Prüfer*in von uns, fertigst Du uns ein Protokoll der jeweiligen Prüfenden.
Schwerpunktprotokolle
Die Protokolle gibt es nur gegen Vorzeigen der schriftlichen Ladung zur Schwerpunktprüfung.
Gegen einen Pfand von 20 € erhältst Du ein Protokoll der*s Prüfer*in. Den Pfand gibt es zurück, wenn wir ein geeignetes Protokoll der eigenen Prüfung eingereicht bekommen. Je Protokoll eines*r Prüfer*in von uns, fertigst Du uns ein Protokoll der jeweiligen Prüfenden.
Anfertigen von eigenen Protokollen
Der wichtigste Teil des Protokolls, ist der Inhalt des Prüfungsgesprächs. Es kann insbesondere um folgende Aspekte gehen:
Welche Fragen stellte der Prüfende? Was gab es für rechtliche Probleme? Wurde auf aktuelle Fälle eingegangen? Wenn ja, auf welche? Auch die Antworten der Prüflinge und die Reaktion können eine Rolle spielen.
Ein brauchbares Protokoll ist mindestens eine Computer-Seite lang, eher 2-3. Nachfolgende Kommiliton*innen sollen es möglichst leicht haben, das Prüfungsgespräch nachzuvollziehen. Macht bitte das Gedächtnisprotokoll unmittelbar nach der Prüfung. Klar habt ihr da keine Lust drauf, aber je mehr Zeit ins Land geht, desto schlechter wird das Protokoll. Darum schreibt dies bitte 1 bis maximal 7 Tage nach der Prüfung!
Wir haben eine Vorlage erstellt, die einige Aspekte der Protokollführung vereinheitlichen soll. Am wichtigsten ist aber nach wie vor der Inhalt des Prüfungsgesprächs.
Die Vorlage kann mit Adobe Reader bearbeitet werden. Ihr könnt uns per Mail gerne den ausgefüllten Bogen und das Protokoll über den Inhalt eures Prüfungsgesprächs zukommen lassen. Wenn ihr euren Pfand wieder haben wollt, dann müsstet ihr aber in den Fachschaftsraum kommen.